Urheberwas? Urheberrecht!

“Es ist doch nur ein Foto…”

Das Urheberrecht – nicht nur in wissenschaftlichen Arbeiten essenziell, sondern auch in unserem alltäglichen, digitalem Leben.
Ein Beispiel: (Sozialen) Medien  – was wäre diese Welt ohne Fotos und visueller Unterstützung?

Der folgende Beitrag ist als eine Art Erfahrungsbericht anzusehen und soll kein trockener Aufsatz aus dem Medienrecht sein. Ich möchte mit den folgenden Zeilen gern zeigen, womit wir als Fotografen häufig zu tun und zu kämpfen haben. Oft ist die Grenze zwischen Unterstützung und Ausnutzung nämlich sehr schmal.

Seit gut neun Monaten bin ich nun zu 100 % selbstständig und darf von meiner großen Leidenschaft leben.  Seit 2011 arbeitete ich an diesem Traum, verzichtete auf Vieles und durfte Einiges dazulernen. So lernte ich dieses Jahr auch, dass es für den ein oder anderen nicht selbstverständlich ist, das Urheberrecht und dessen Auswirkungen im Hinterkopf zu behalten.

© Foto: Sebastian, meine bessere Hälfte. <3
Rechtsklick, “Bild speichern unter…” und veröffentlichen

Laut § 12, Absatz (1) hat der Urheber das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist¹. Nutzungsrechte und gar Urheberrechte können ganz legal und unkompliziert vergeben werden – würde man offen und transparent kommunizieren. Nur leider wird die Kommunikation zum Urheber gern übersprungen. Es ist doch nur ein Foto und der Fotograf kann sich doch freuen, wenn man es weiter verbreitet… könnte man meinen. Allerdings tut es einem im Herzen weh, wenn man seine Fotografien per Zufall in einem reichweitenstarken Medium abgedruckt und/oder online veröffentlicht sieht. Versehen mit einer falschen und fremden Quellenangabe. Und was bringt mir ein veröffentlichtes Foto, ohne meinen Namen? Richtig: herzlichst wenig, bis rein gar nichts.

Genau diese Erfahrung musste ich 2018 machen und ich realisierte, dass mündliche Versprechungen, auch wenn sie ins Gesicht ausgesprochen werden, nichts zu bedeuten haben. Dass ich hier keine Namen und Details nenne und auch nirgends nennen werde, ist selbstverständlich. Der Vorfall und weitere Recherchen machten mir nur deutlich, dass diese Problematik mehr Aufmerksamkeit und Sensibilität verdient.

Daher hatte ich auch schnell ersten Kontakt mit einem Medienanwalt für Urheberrecht. Denn vorerst wusste ich mit der Situation gar nicht umzugehen. Wie verhalte ich mich am besten, wie muss man hier kommunizieren? Eine professionelle Meinung und Beratung war mir bei diesem sensiblen Thema sehr wichtig. Dennoch war es ein Gang, den ich hoffentlich nicht regelmäßig verpflichtet bin zu wählen. Ich muss gestehen, dass es mir innerlich auch unfassbar leid tut und die Entscheidung kein einfacher Entschluss war. Denn ich bin durch und durch harmoniesüchtig und liebe die Zusammenarbeit mit anderen Menschen. Aber natürlich möchte ich auch ernst genommen werden und meine Arbeit bedeutet mir viel – sehr viel.

[Nachtrag: 07.11.2019] Im Sommer 2019 konnte ich das Kapitel meines Falls endlich abschließen. Doch dieser Weg war schmerzhaft, denn ich musste mir Dinge wie “Ehrlich gesagt habe ich das Gefühl, dass es dir nur ums Geld ging. Mich bringst du damit in eine existenzielle Lage, die momentan echt scheisse für mich ist. Menschlich gesehen hätte ich anders gehandelt.” von der Gegenseite anhören. Und das ist nur die Spitze vom Eisberg. Ich musste mir verschiedenste Anschuldigungen anhören, dass ich unmenschlich handeln würde. Dass ich Schuld sei, dass die Gegenseite nun finanzielle Probleme hat. Ich war einfach nur verletzt und war mit dieser Situation total überfordert, sodass ich mein Handeln sogar in Frage gestellt habe. Aber nein – mein Bildmaterial wurde geklaut und meine Fotos wurden ungefragt in einem bekannten, Reichweiten starken Medium abgedruckt. Wenn ich eins darf, dann für mein Recht einstehen.

© Foto: Sebastian, meine bessere Hälfte. <3
Urheberrechtsverletzung oder auch “Bilderdiebstahl”

Nun muss ich also nicht nur auf meine persönlichen Gegenstände aufpassen, sondern auch auf meine Fotos. Nutzer verwechseln das Internet schnell mit einem Selbstbedienungsladen. Die Hemmschwelle ist gering und es ist ja auch extrem schnell getan. Schließlich sind es nur diese paar Fotos…

Aber dass ich davon lebe, dass ich diese Fotos aus Leidenschaft und als Unterstützung für andere angefertigt habe, dass mein Lebensunterhalt und meine Zukunft von jeder Veröffentlichung abhängig sein kann – das ist schnell vergessen. Ist es cooler, wenn man den Urheber nicht nennt? Ist es zu kompliziert und zu aufwendig, den Namen des Fotografen zu markieren oder weiterzugeben? Ich weiß es nicht.

Don’t forget – Unwissenheit ist kein Schutz

Schon öfter musste ich andere Nutzer höflich darauf aufmerksam machen, mich doch bitte als Fotograf bei meinen Aufnahmen zu markieren. Gerade Instagram ist hier immer noch ein reines Chaos. “Na klar, mache ich direkt!” kommt dann häufig als Antwort. Ja, aber warum denn nicht gleich? Jede falsche oder fehlende Kennzeichnung kann mit einer Abmahnung einhergehen (sofern es nicht zuvor anders abgemacht war). Das Urheberrecht könnte glatt zum kleinen Bruder der Werbe-Kennzeichnungspflicht werden. Nur, dass die stets durchzuführende Nennung des Urhebers bereits ein geschriebenes Gesetz ist.

Das Ende vom Lied – Kosten & Nerven

Solch eine Urheberrechtsverletzung bedeutet Zeit, Nerven und einige finanzielle Auslagen. Immerhin weiß ich nun, dass eine Rechtsschutzversicherung doch nicht ganz blöd ist.

[Nachtrag, 18.01.19]: Mittlerweile habe ich auch in Erfahrung bringen können, dass man sich gegen solche Verletzungen nicht versichern lassen kann. Jegliche Versicherer schließen den Bereich “Urheberrecht” komplett aus. Daher bleibe ich aktuell auf den hunderten Euros von Anwaltskosten sitzen, da von der Gegenseite auch nach vier Monaten noch keine nützliche Reaktion kam. Ich muss weiter warten und darauf hoffen, dass endlich eingesehen wird, dass man mein Eigentum illegal zum Eigennutz verbreitet hat.

Man muss immer mal auf die Nase fallen, um etwas reicher an Erfahrung zu werden. Als gebranntes Kind werde ich nun jedem Einzelnen damit auf die Nerven gehen (müssen), wenn es um Veröffentlichungen und Namensnennungen geht. Ich würde auch weiterhin dafür “kämpfen”, dass ich als Fotograf ernst genommen und nicht (unwissentlich) ausgenutzt werde. Und dabei geht es mir nicht nur um mein eigenes Business, sondern auch um das eines jeden anderen Fotografen oder Künstlers.

→ Solltet ihr also vor der Situation stehen, ein Foto zu veröffentlichen – sei es in den Sozialen Medien oder in Prints – denkt bitte noch einmal darüber nach, ob alle Personen, die zu der Entstehung beigetragen haben, damit einverstanden und genannt sind. Glaubt mir – es wird sie freuen.

#clickwithlove


¹ Quellenangabe §12, Absatz (1):
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__12.html, (14.11.2018, 10:45 Uhr)

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